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Drogerien in Babylonien und Assyrien

Published online by Cambridge University Press:  07 August 2014

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Als gegen Ende des Monats Hibur in einem uns leider nicht ganz genau festlegbaren Jahre während der Regierungszeit Aššur-bel-kala's (līmu: Ili-iddina) die Prinzessin [x]-iššite erkrankte, wurde der mašmāšu Aššur-išmanni beigezogen. Er verordnete offenbar eine Salbe, für die 14 Drogenbestandteile erforderlich waren. Wir besitzen die Quittung über den zweckgebundenen Empfang dieser teils pflanzliehen, teils tierischen Substanzen in der Tafel VAT 18057, die H. Freydank demnächst in seiner Sammlung mA Texte der Staatlichen Museen zu Berlin veröffentlichen wird. Ich danke Herrn Freydank sehr herzlich für seine Erlaubnis, den Text hier bereits verwenden zu dürfen.

Knapp zwei Monate später wird wieder ein Kind im Königshaus krank — diesmal ein Prinz namens Ulalu (übrigens kein sehr schmeichelhafter Name, wenn nicht gar “Schwächling” hier appellativisch für ein noch unbenanntes Kleinkind gemeint ist; einen Prinzen Ulalu kennen wir sonst nicht, wissen allerdings auch nicht, ob er vielleicht die zur Debatte stehende Krankheit und Behandlung gar nicht überstanden hat). Wieder verschreibt Aššur-išmanni eine Salbe, diesmal noch etwas komplizierterer Zusammensetzung — ich zähle 20 Drogenbestandteile — und auch dieses Mal hat uns der Zufall die Quittung erhalten in dem von F. Köcher als BAM 263 veröffentlichten Text VAT 10044. Eine beträchtlich verbesserte Kopie des in BAM noch missverstandenen und fehldatierten Textes wird wiederum H. Freydank vorlegen, mit dem ich gemeinsam in Berlin beide Texte nebeneinander gründlich kollationieren konnte.

Type
Research Article
Information
IRAQ , Volume 39 , Issue 2 , Autumn 1977 , pp. 223 - 228
Copyright
Copyright © The British Institute for the Study of Iraq 1977

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References

1 VS NF 3, Nr. 42.

2 Eine etwas ausführlichere Behandlung der beiden hier zitierten Texte von H. Freydank/W. Farber erscheint in AoF 5 (Berlin, 1977)Google Scholar.

3 Vgl. allerdings den Nachtrag unten S. 227 f.

4 1968 in: Archives Internationales d'histoire des sciences (AIHS) 21, 110 ff.Google Scholar; 1974 in: Studien zur altorientalischen und griechischen Heilkunde (Studien), Wiesbaden, S. 58Google Scholar.

5 Cf. wiederum Goltz, , Studien, S. 14 u.öGoogle Scholar.

6 Dass dieser gleichzeitig für Gewürze, Räucherwerk u. dgl. zuständig war, scheint mir bei der häufigen Identität dieser Stoffe mit materialia medica recht wahrscheinlich (vgl. z.B. die unten im Nachtrag S. 227 f. behandelten Nuzi-Texte); streng beweisbar ist es vorläufig wohl nicht. Gewürzhandel ohne direkten Bezug auf Medizin oder Ärzte bleibt im folgenden daher meist unberücksichtigt.

7 Vgl. zum Text vorläufig Ritter, , AS 16, 308bGoogle Scholar; Goltz, , AIHS 21, 95114Google Scholar; eadem, Studien, S. 57. Eine Transliteration und Bearbeitung des Textes wäre höchst wünschenswert, ist jedoch vor dem Vorliegen von F. Köchers angekündigter Bearbeitung der Serie Uruanna nur unvollkommen und unter kaum zu rechtfertigendem Zeitaufwand durchführbar. (Vgl. jetzt Edzard-Veenhof, RlA 5, 139 aGoogle Scholar).

8 Fundnummer Ass. 13955er; zum Fundkomplex Ass- 13955/13956/15325 vgl. neben Köcher, , KADP, S. 12Google Scholar, noch Ebeling, , LKA, S. XVGoogle Scholar und ibid., S. VII–XIV passim.

9 1šammū (Ú.HI.A) ša i-na E? […] 2[…] UD.I7.K[ÁM] s[1]-še-mi mah-rù; die naheliegende Ergänzung eines Monatsnamens in Z. 2 ist mir nicht mit ausreichender Sicherheit gelungen. Ob evtl. [IT]U [s]i-ma-nu , oder aber auch [IT]U. [š]U. NU[MU]N.NA durch Koll. zu bestätigen wäre?

10 Ab solche wohl zuerst erkannt in CAD; cf. jetzt noch Borger, , HKL II, 35Google Scholar. Auch für diesen Text gilt das in Anm. 7 Gesagte.

11 Bearbeitung, , Waschow, , MAOG 10/1, 35 ff.Google Scholar; vgl. Ritter, , AS 16, 317 f.Google Scholar

12 Enlil-kidinni ab Adressat dieses und einiger anderer Briefe desselben Archivs wohl zurecht erschlossen von Waschow, , MAOG 10/1, 25Google Scholar.

13 S. CAD G, 7 a–b; AHw, 272 b.

14 KAV 109, 18Google Scholar.

15 ana šammāni rēša ana qa”u'e; paraphrasierende Übersetzung etwa nach CAD A/2,346a, gegen Weidner, , AfO 19 (19591960), 37Google Scholar (“für die Wartung von Pflanzen”). AHw, 931b, verliest offenbar Ú.MEŠ-ni zu É.MEŠ-ni (“Familien”).

16 AIPHOS 14 (1975), 140Google Scholar.

17 S. vor allem CAD A/2, 50 fGoogle Scholar.

18 Der Aussage von Ritter, AS 16,308b: “The asû, who is also the (kursiv, W.F.) druggist …” fehlt trotzdem nicht nur die Begründung, sondern nach dem, was wir bisher sahen, auch die Grundlage. Ebenfalls ohne Beweis, wenn auch mit gewisser Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit, hat für den magischen Bereich bereits Köcher, in AfO 20 (1963), 156Google Scholar angenommen, dass der mašmāšu grössere Mengen magisch wirksamer Steine zu Hause aufbewahrt habe.

19 Z.B. bei ṭīṭ kullati, dem Lehm aus der Lehmgrube: S. BAM 140, 9′f.; Kauf einer im Ritual benötigten Ziege: Verf., Beschwörungsrituale an Ištar und Dumuzi, S. 64f., 14.

20 Vgl. allerdings immerhin die beiden im Nachtrag zitierten Texte aus Nuzi, bei denen zumindest kein sicherer Hinweis zu finden ist, dass die Transaktionen nicht privater Natur seien.

21 Akkadisch arqūssu; viele Bel. CAD A/2, 302Google Scholar.

22 Finet, S., AIPHOS 14 (1975), 133Google Scholar, zu ARM IV 65Google Scholar.

23 Hier weiche ich aus sachlichen Erwägungen von den Übersetzungen der Stelle in CAD A/2,346a, und Wilhelm, AOAT 9,57, ab, die “(Drogen) des Arztes aus ON” übersetzen. Eine philologisch begründete Entscheidung zugunsten der einen oder anderen Wiedergabe von ša scheint mir nicht möglich. Sollte die Übersetzung von CAD und Wilhelm zutreffen, müssten wir annehmen, dass der besagte Arzt mit der Erzeugung oder zumindest dem “Grosshandel0 von Gewürzpflanzen befasst gewesen sci. Lieferung einer uns leider nicht genauer greifbaren Stelle (Šar-Tešup ist ein zu häufiger Name, als dass wir den speziellen Träger prosopographisch festlegen könnten; nach HSS 14 S.XV ist der genaue Fundort der Tafel offenbar unbekannt, so dass Zuordnung zu einem Fundarchiv primär unmöglich ist) an einen Arzt scheint dagegen leichter verständlich.

24 Cf. HSS 14, 239 (SMN 601)Google Scholar, und HSS 16, 202Google Scholar.