Published online by Cambridge University Press: 21 August 2012
In Band II. Nr. 3 der Africa ist ein Artikel von Dr. Torday ‘The Principles of Bantu Marriage’ erschienen, dessen interessante Ausführungen zu Schlussfolgerungen kommen, die, wenn sie als richtig anerkannt würden, geeignet wären, die bisher übliche Auffassung über die Grundlagen und die Entwicklung der Familie und damit der ganzen sozialen Verhältnisse bei den Bantu in wesentlichen Punkten zu erschüttern. Herr Torday fasst das Ergebnis seiner Untersuchungen in zwei Sätzen zusammen: einmal sei der eigentliche Charakter der Ehe bei den Bantu nicht Vielweiberei, sondern eine Einehe, die abgeschlossen sei zwischen einem Mann und einer Frau zur Erzielung einer legitimen Nachkommenschaft, und sodann sei diese Ehe nicht nur für das ganze Leben abgeschlossen, sondern auch unwiderruflich. Scheidungsgründe habe es bei dieser Ehe ursprünglich überhaupt nicht gegeben, sondern lediglich eine Ungültigkeit, die ihren Grund hatte in Mängeln in der Person des einen oder des anderen der Ehegatten.
1 Eingeborenenrecht in Deutsch-Ost-Afrika, 1929. Verlag Strecker und Schröder, Stuttgart.Google Scholar