German
from PART III - EXPLANATIONS
Published online by Cambridge University Press: 28 November 2017
Summary
DENKSCHRIFT
ALLGEMEINES
AUSGANGSSITUATION
Ehen mit Auslandsberührung sind weit verbreitet. Im Jahr 2009 hatten bei 13 Prozent der in Deutschland lebenden Ehepaare entweder beide Ehegatten eine ausländische oder ein Ehegatte eine deutsche, der andere Ehegatte eine ausländische Staatsangehörigkeit. Hinzu kommen deutsche Ehepaare, die im Ausland leben, sowie ausländische Ehepaare, die in der Bundesrepublik Deutschland leben. Da sich die rechtlichen Folgen der Ehe unter anderem nach der Staatsangehörigkeit richten, können Ehen mit Auslandsbezug zu rechtlichen Schwierigkeiten, insbesondere im Hinblick auf güterrechtliche Fragen führen. Gesetzlicher Güterstand in der Bundesrepublik Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft. Die Vermögen der Ehegatten bleiben getrennt, nur am Ende des Güterstandes - etwa wegen Scheidung - wird der in der Ehe erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen. Gesetzlicher Güterstand in der Französischen Republik ist die Errungenschaftsgemeinschaft. Errungenschaften während der Ehe werden zum gemeinsamen Vermögen. Lebt zum Beispiel ein Paar in der Errungenschaftsgemeinschaft nach französischem Recht in der Bundesrepublik Deutschland, so zeigen sich Probleme, wenn die Ehegatten in diesem Güterstand ein Grundstück in der Bundesrepublik Deutschland erwerben. Da der französische Güterstand in der Regel in der Bundesrepublik Deutschland nicht bekannt ist, führt zum Beispiel die präzise Einschätzung der Tragweite der den einzelnen Eheleuten zustehenden Rechte bei Eintragung eines Eigentumsrechts in das Grundbuch zu erheblichen Unsicherheiten. Für ein deutsches Kreditinstitut ist insbesondere fraglich, welche Auswirkungen Verbindlichkeiten eines Ehegatten oder seine Insolvenz auf das in der Errungenschaftsgemeinschaft gebundene Vermögen haben. Die praktisch haufig anzutreffende Lösung, dass für in der Bundesrepublik Deutschland belegenes Vermögen gemäß Artikel 15 Absatz 2 EGBGB deutsches Güterrecht gewählt wird, beantwortet zwar diese Frage, mutet den Ehegatten aber einen gespaltenen Güterstand zu, der bei einem güterrechtlichen Ausgleich zu Abrechnungs-schwierigkeiten führen kann. Ähnliche Probleme werden deutsche Paare in der Französischen Republik angesichts der gänzlich anderen Traditionen vorfinden. Auch in den anderen Ländern der Europäischen Union ist das Eherecht national sehr unterschiedlich ausgestaltet.
Angesichts dieser Situation besteht ein Bedürfnis, international möglichst vergleichbare oder identische Regelungen zu schaffen, die den Betroffenen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bieten. Auf europäischer Ebene wird daher nach gemeinsamen Antworten auf die Fragen gesucht, welches nationale Recht bei Ehen mit Auslandsberührung Anwendung findet und welche Gerichte zuständig sind. Hingegen steht eine inhaltliche Angleichung des Familienrechts in den Mitgliedstaaten aufgrund von unterschiedlichen, haufig in Jahrhunderten gewachsenen und tief in der Bevölkerung verwurzelten Rechtstraditionen derzeit nicht auf der europäischen Agenda.
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- Information
- The Optional Matrimonial Property RegimeThe Franco-German Community of Accrued Gains, pp. 87 - 138Publisher: IntersentiaPrint publication year: 2014